Teilnahmebedingungen
Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel der regionalen Messen in 2026
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist:
Wahl Bauunternehmung GmbH
Steinbraike 2
72393 Burladingen
Telefon: 07126-9214305
E-Mail: info@wahl-baugmbh.de
1. Allgemeines
Die Teilnahme am Gewinnspiel der Wahl Bauunternehmung GmbH, Steinbraike 2, 72393 Burladingen, nachfolgend „Veranstalter“ genannt, richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel, erkennen die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben (vgl. §2 BGB).
Nicht teilnahmeberechtigt sind Angehörige sowie Mitarbeitende und Mitglieder des Veranstalters, seiner Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen.
3. Gewinnspielzeitraum
Das Gewinnspiel beginnt mit dem ersten Messetag und endet mit dem letzten Messetag der jeweiligen Messeveranstaltungen, auf denen die Wahl Bauunternehmung GmbH im Jahr 2026 vertreten ist.
Die Teilnahme ist ausschließlich während der jeweiligen Messe vor Ort am Messestand möglich.
4. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt durch Ausfüllen einer Gewinnkarte und Abgeben bei der Wahl Bauunternehmung GmbH auf der entsprechenden Messe. Eine Teilnahme über die Website des Veranstalters ist nicht möglich.
Für die Teilnahme ist die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe sämtlicher abgefragten Daten (Vor- und Nachname, E‐Mail, Telefonnummer, Ort/Region des Bauvorhabens, Art des Objekts) erforderlich.
Nur vollständig ausgefüllte Gewinnkarten nehmen an dem Gewinnspiel teil. Unzutreffende Angaben oder unvollständig ausgefüllte Gewinnkarten führen zum Ausschluss von der Gewinnvergabe. Für verspätete und/oder unvollständige Eingänge kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden.
5. Gewinnbenachrichtigung
Die Ermittlung der Gewinnerin/des Gewinners erfolgt per Losziehung nach der Teilnahme an der jeweiligen Messe durch den Veranstalter. Die Gewinnerin/der Gewinner wird nach dem Zufallsprinzip ermittelt und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem jeweiligen Messeende per Telefon oder E-Mail benachrichtigt. Der Gewinner hat den Gewinn innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung über den angegebenen Kontaktweg zu bestätigen.
Erfolgt keine fristgerechte Bestätigung, behält sich der Veranstalter vor, einen neuen Gewinner per Los zu ermitteln.
6. Gewinne
Preis
Der Gewinner erhält einen Honorar-Gutschein für ein geplantes Bauvorhaben (Rohbau) mit der Wahl Bauunternehmung GmbH. Der Gutschein entspricht einem Zuschuss auf das Architektenhonorar für die Leistungsphasen 1–3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) gemäß HOAI. Die Einlösung setzt die Beauftragung des Rohbaus mit der Wahl Bauunternehmung GmbH sowie den Abschluss eines Architektenvertrags über die Leistungsphasen 1–8 mit dem unic Architekturbüro in Tübingen voraus. Der Gutschein wird in diesem Fall vollständig auf das Honorar angerechnet. Eine Auszahlung oder isolierte Inanspruchnahme der Leistungsphasen 1–3 ohne Abschluss eines entsprechenden Architektenvertrags ist ausgeschlossen.
Wert: 5.000 €
Preis
Individuelle Projekt- und Bauberatung für Sanierung oder Neubau (3 Stunden)
Konkrete Antworten zu Kosten, Machbarkeit, Prioritäten und nächsten Schritten.
Wert: 500 €
Preis
Bauvorhaben-Check (1 Stunde)
Architektonische Ersteinschätzung deines Bau-Projekts.
Wert: 200 €
Die Gewinne sind ausschließlich bei der Wahl Bauunternehmung GmbH einzulösen. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Übertragung sowie der Umtausch der Gewinne ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns gehen damit verbundene Zusatzkosten zu Lasten der Gewinner. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns sind die Gewinner selbst verantwortlich.
Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben. Der Veranstalter ist für die Organisation und Durchführung der Leistung des Architekturbüros nicht verantwortlich.
7. Ausschluss von der Teilnahme
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.
Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen (insbesondere Sammel- oder Mehrfachteilnahmen). Des Weiteren können unwahre Personenangaben zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls kann der Gewinn in diesen Fällen auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden.
8. Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden oder die Teilnahmebedingungen (ausgenommen den Regelungen zum Datenschutz) abzuändern. Dies gilt insbesondere für jegliche außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegenden Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
9. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer (Vor- und Nachname, ggf. Titel, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Ort/Region des Bauvorhabens, Art des Objekts ggfs. für die Webseite) ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels.
Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
Sofern der Gewinner einer Veröffentlichung (z. B. Vorname, Anfangsbuchstabe des Nachnamens und Region des Bauvorhabens) ausdrücklich zustimmt, erfolgt diese auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).
Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht von der Einwilligung abhängig.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen.
Die Daten werden nach Beendigung des Gewinnspiels und Abwicklung der Gewinne, spätestens jedoch nach 6 Monaten, gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
10. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen können, es sei denn, solche Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters zurückzuführen. Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz sind von der Haftungsbegrenzung ausgenommen.
11. Hinweise und Bedingungen von Facebook und Instagram
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Den Teilnehmern entstehen gegenüber Facebook und Instagram keinerlei Ansprüche aus der Teilnahme am Gewinnspiel oder durch den Gewinn bei dem Gewinnspiel.
Anfragen und Hinweise durch die Teilnehmer sind ausschließlich an den Veranstalter und nicht an Facebook oder Instagram zu richten.
12. Sonstiges
Der Rechtsweg hinsichtlich Durchführung des Gewinnspiels und der Gewinnspielentscheidung ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Veranstalter organisiert das Gewinnspiel selbst.
13. Kontakt
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten:
Wahl Bauunternehmung GmbH
Heerstraße 20/1
72393 Burladingen
Telefon: 07126-9214305
E-Mail: info@wahl-baugmbh.de
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Teilnahmebeginn unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten geeignete Regelungen, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen am nächsten kommen.